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Kirchen und kirchliches Leben - Halvelagen - Leitung der Kirche und kirchliche Mitarbeiter


Leitung der Kirche und kirchliche Mitarbeiter

Halvelagen war eine selbständige Pfarrgemeinde. Der evangelische Pfarrer wurde von den Mitgliedern der der evangelischen Kirchengemeinde gewählt, wohnte im Pfarrhaus des Ortes, genoss viele Rechte und hatte auch eine Reihe von Pflichten zu erfüllen.
Der Pfarrer war der „Geistliche Vater“ für seine Kirchenkinder, was auch durch die Anrede „Herr Vater“ (Herr Vuәter) für ihn und „Frau Mutter“ (Frau Motter) für seine Frau zum Ausdruck kam. Als Seelsorger, Ratgeber, Tröster, Freund und belehrender Vater war er immer für sie da, vor allem als die kirchliche Führung in unseren sächsischen Gemeinden zugleich auch die politische war. Der evangelische Pfarrer stand an der Spitze der Gemeinde, neben ihm der Hann und der Mithann. Wenn der „Herr Vatter oder die „Frau Mutter“ durch die Dorfgassen gingen, standen alle - auch der älteste Dorfbewohner - von der Bank auf und grüßten sie ehrerbietig. Das hatte sich in letzter Zeit geändert. Des Pfarrer Hauptaufgaben waren die kirchlichen Amtshandlungen in der Gemeinde wie Taufe, Konfirmation, religiöser Unterricht, Trauung, Beerdigung, Bibelstunden und andere. In früheren Zeiten wurde der Kirche „der Zehnte“, das heißt der Zehnte Teil der Ernte, abgegeben (der Andreanische Freibrief von 1224 sprach ihn der Pfarrer auf dem Königsboden zu…) und davon erhielt der Pfarrer seinen Lohn. Er besaß auch den Pfarrersgrund und Weingärten. Nach Aufhebung des Zehnten (1848) zahlten die Dorfbewohner Kirchensteuer. Der zu zahlende Betrag wurde erst nach dem Vermögen und ab 1945 nach einem bestimmten Steuerschlüssel festgelegt. Einen Teil seines Gehalts erhielt der Pfarrer nun von der Kirchensteuer, und ein Teil wurde vom Staat als Ergänzungsbeitrag „Kongrua“ , gezahlt.
In den letzten Jahren musste der Pfarrer von Halvelagen auch die Seelsorge und alle kirchlichen Arbeiten in der Nachbargemeinde Pruden übernehmen und schließlich auch in Waldhütten, weil die Seelenzahl in diesen Ortschaften stark geschrumpft war.
Die Vertretungskörperschaft der Kirchengemeinde war das Presbyterium und die Gemeindevertretung; früher war es die Altschaft. Sie halfen dem Pfarrer, alle kirchlichen und bis zur Verstaatlichung der Schule auch die schulischen Probleme zu lösen. Sie wurden meist auf vier Jahre gewählt. Der erste weltliche Würdenträger war der Kurator. Als Leiter des Kirchenrates sorgte er für Ordnung sowie für die Erhaltung und Überlieferung von Sitten und Bräuchen der Kirchengemeinde.
Bei Pfarrerpräsentationen überreichte er dem neugewählten Pfarrer während einer Festrede den Kirchenschlüssel. Ihm zur Seite standen zwei Kirchenväter und mehrere Presbyter, deren Anzahl nach der Zahl der Gemeindeglieder bestimmt wurde. Das Presbyterium war früher Kirchen- und Schulaufsichsratsbehörde. Die weiteren Aufgaben des Presbyteriums bestanden unter andrem darin, die Instandhaltung aller kirchlichen Gebäude und des Friedhofs sowie die Anschaffung von Brennholz für das Pfarrhaus und die Schule sicherzustellen. Das Presbyterium hielt im Laufe eines Kirchenjahres mehrere Versammlungen ab, in denen Berichte erstattet und neue Aufgaben besprochen wurden. Wenn es sich als nötig erwies, wurde die Gemeindevertretung, zu der in letzter Zeit auch Frauen gehörten, einberufen. Wenn größere Vorhaben beschlossen werden sollten oder Neuwahlen durchgeführt wurden, fand die Kirchengemeindeversammlung statt.
Mehrere Kirchengemeinden bildeten einen Kirchenbezirk, Halvelagen gehörte zum Schäßburger Kirchenbezirk. Alle Kirchenbezirke bildeten unsere Evangelische Landeskirche.
Auszug aus dem Haimatbuch